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Mehr Transparenz bei Betonschalungen

Im Förderverein Betonschalung (FVBS) zusammengeschlossene Hersteller für Betonschalungen schaffen einheitliche Vertragsbedingungen

Fünf deutsche Hersteller für Betonschalungen (Doka, Hünnebeck, MEVA, NOE und PERI) haben gemeinsam einheitliche, allgemein verbindliche Vertragsbedingungen für den Vertrieb, die Vermietung und für Dienstleistungen von Betonschalungen geschaffen.

Mit Geschäftszeichen B 2 - 37/03 hat das  Bundeskartellamt nun die Rahmenbe­dingungen zur Vertragsgestaltung im Schalungsmarkt bestätigt. Im Rahmen des Entscheidungsprozesses wurden die Verbände angehört. Die neuen Rahmenbedingungen treten als Grundlage für die Geschäftsbeziehung ab 1. Oktober 2006 in Kraft.

Nötig wurde dies, da sich der Schalungsmarkt in den letzten Jahren nachhaltig vom Verkauf zur Miete entwickelt hat. Alle damit verbundenen wertschöpfenden Dienstleistungen wurden vom Kunden auf den Lieferanten übertragen. Dies erforderte die Definition und Legalisierung von allgemeinen verbindlichen Rahmen­bedingungen zur Vertragsgestaltung.

Für alle Marktteilnehmer ist damit jetzt ein klares Leistungsspektrum verbindlich definiert. Dies sorgt für Transparenz, fördert den Wettbewerb im Schalungsmarkt und sichert hohe Qualitätsstandards bei Produkten und Dienstleistungen. Nicht zuletzt bringen einheitliche Rahmenbedingungen Effizienzgewinne für alle Beteiligten, weil Vertragsverhandlungen wesentlich vereinfacht werden und man sich auf die eigentlichen schalungsrelevanten Lösungen konzentrieren kann.

Weitere Informationen erhalten Sie durch den FVBS: www.fvbs-betonschalung.de

 

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