Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Entwicklung und kartellrechtlichen
„Legalität“ des Konditionenvertrages des FVBS, informieren wir Sie hier gerne
über die wesentlichen Themenstellungen:
- Kartellrechtliche Zulässigkeit des
Konditionenvertrages:
Mit Bestätigung vom 22. Februar
2006 erklärte das Bundeskartellamt zu dem Konditionenvertrag in der jetzt
gültigen Fassung:
„Wunschgemäß bestätige ich Ihnen, dass die
Beschlussabteilung nach Prüfung auf der Grundlage der seit dem 1. Juli 2005
geltenden Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinen
Anlass mehr sieht, das auf die gleichförmige Praktizierung der jetzt
übersandten Fassung des Konditionenwerks vom 7. Februar 2006 gerichtete
Kartell aus Rechtsgründen zu beanstanden und nach § 32 GWB dagegen
einzuschreiten“.
Damit war auch die ursprüngliche
Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes erledigt.
Das
vollständige Bestätigungsschreiben des Bundeskartellamts vom 22.02.2006 können
Sie hier
nachlesen.
- Historie und Verfahrensablauf
Hier können Sie die
Historie und den Verfahrensablauf nachlesen.
- Anhörung und Mitwirkung der Verbände des
Bauhauptgewerbes
Hier
können Sie die Anhörung und die Mitwirkung der
Verbände nachlesen.
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