Aktuelles

 

Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Entwicklung und kartellrechtlichen „Legalität“ des Konditionenvertrages des FVBS, informieren wir Sie hier gerne über die wesentlichen Themenstellungen:

  1. Kartellrechtliche Zulässigkeit des Konditionenvertrages:

    Mit Bestätigung vom  22. Februar 2006 erklärte das Bundeskartellamt zu dem Konditionenvertrag in der jetzt gültigen Fassung:

     „Wunschgemäß bestätige ich Ihnen, dass die Beschlussabteilung nach Prüfung auf der Grundlage der seit dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keinen Anlass mehr sieht, das auf die gleichförmige Praktizierung der jetzt übersandten Fassung des Konditionenwerks vom 7. Februar 2006 gerichtete Kartell aus Rechtsgründen zu beanstanden und nach § 32 GWB dagegen einzuschreiten“.

    Damit war auch die ursprüngliche Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes erledigt.

    Das vollständige Bestätigungsschreiben des Bundeskartellamts vom 22.02.2006 können Sie hier nachlesen

  2. Historie und Verfahrensablauf

    Hier können Sie die Historie und den Verfahrensablauf nachlesen.
     
  3. Anhörung und Mitwirkung der Verbände des Bauhauptgewerbes

    Hier können Sie die Anhörung und die Mitwirkung der Verbände nachlesen.